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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 133/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,17752
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 133/11 B ER (https://dejure.org/2011,17752)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.2011 - L 20 SO 133/11 B ER (https://dejure.org/2011,17752)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 2011 - L 20 SO 133/11 B ER (https://dejure.org/2011,17752)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 133/11
    Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a.) seien nicht beachtet worden.

    In einem Hauptsacheverfahren wird hingegen daher der Frage nachzugehen sein, ob in Bezug auf die Regelbedarfsgruppe 3 die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 09.02.2010 (a. a. O.) begründeten Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Ermittlung der Regelbedarfe erfüllt sind.

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 133/11
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Sozialgericht im Wesentlichen Bezug genommen auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R sowie Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R) und ausgeführt, der Regelsatz für den Haushaltsvorstand sei aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten zu gewähren.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 133/11
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Sozialgericht im Wesentlichen Bezug genommen auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R sowie Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R) und ausgeführt, der Regelsatz für den Haushaltsvorstand sei aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten zu gewähren.
  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und Darlegung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 133/11
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, unmittelbar gestützt auf die Verfassung, insbesondere auf das aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesez (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG folgende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums einen höheren Leistungsanspruch zusprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 8 SO 275/11

    Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende über

    Zum anderen muss eine etwaige Klärung verfassungsrechtlicher Fragen einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. April 2011 L 20 SO 133/11 B ER , zitiert nach Juris, dort Rdnr 15ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 8 SO 309/12
    Unabhängig davon kommt in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Gewährung höherer Leistungen ohnehin nicht in Betracht, weil eine etwaige Klärung verfassungsrechtlicher Fragen einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2011, L 8 SO 275/11 B ER, Juris Rn 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. April 2011, L 20 SO 133/11 B ER, Juris Rn 15ff).
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